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Pensionskassen

Pensionskassen stellen eine Form der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich dar. Die generelle Funktionsweise sowie die Tätigkeiten der Pensionskassen und die damit verbundenen Aufgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde werden hier in ihren Grundzügen vorgestellt.

Hier finden Sie Informationen zu:

Das österreichische Pensionssystem ist auf drei Säulen aufgebaut

  • die staatliche,
  • die betriebliche, und
  • die private Altersvorsorge

Pensionskassen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich freiwillig, regelmäßig Beiträge für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter einzuzahlen. Zusätzlich können auch Arbeitnehmer freiwillig Beitragsleistungen an die Pensionskasse erbringen. Diese Gelder werden von den Pensionskassen verwaltet.

Pensionskassen sind entweder betriebliche oder überbetriebliche Pensionskassen. Betriebliche Pensionskassen werden für einen Arbeitgeber tätig. Überbetriebliche Pensionskassen können Pensionskassengeschäfte für mehrere Arbeitgeber durchführen.

Bildung und Verwaltung von Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

Die Pensionskassen veranlagen die einbezahlten Mittel. Zu diesem Zweck werden diese Beträge in „Veranlagungs- und Risikogemeinschaften“, die jeweils mindestens 1.000 Personen umfassen, gebündelt. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:

  • Ausgleich versicherungstechnischer Risiken: Das Vermögen der Arbeitnehmer wird gemeinsam veranlagt und dadurch ein Risikoausgleich (Langlebigkeit-, Todesfall-, Berufsunfähigkeitsrisiko) durchgeführt. Das Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko, dass eine Person länger als erwartet lebt. Bei Deckung des Todesfallrisikos wird der Todesfall versichert. Auch die Abdeckung von Invaliditätsrisiken kann vom Pensionskassengeschäften umfasst sein.
  • Gemeinsame Veranlagung: Grundsätzlich verfolgt die Pensionskasse für jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eine eigene Veranlagungsstrategie. Dabei haben die Pensionskassen auf Sicherheit, Rentabilität und auf die Verfügbarkeit der Gelder zu achten. Eine Streuung von Risiken kann durch die höheren Veranlagungsbeträge kostengünstiger erreicht werden. Das Risikomanagement stellt den angemessenen Umgang mit Risiken sicher.
  • Das Vermögen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft stellt ein Sondervermögen dar. Im Konkursfall einer Pensionskasse ist das Vermögen geschützt. Die Ansprüche der Berechtigten gehen dadurch nicht verloren.

Leistungen der Pensionskassen

Pensionsleistungen der Pensionskassen erfolgen in Form von

  • Alterspensionen
  • Hinterbliebenenpensionen und
  • Invaliditätspensionen

Alterspensionen sind lebenslang. Hinterbliebenenpensionen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausbezahlt. Invaliditätspensionen werden (sofern vertraglich vereinbart) für die Dauer der Invalidität geleistet.

Pensionskassenzusagen können beitragsorientiert oder leistungsorientiert erfolgen, Kombinationen sind möglich.

  • Leistungsorientierte Zusagen: Die Höhe der Pensionsleistung liegt fest. Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge schwanken je nach Ergebnis der Vermögensveranlagung. Der Arbeitgeber trägt das Veranlagungs- und das versicherungstechnische Risiko.
  • Beitragsorientierte Zusagen: Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge liegt fest. Das Veranlagungs- und versicherungstechnische Risiko tragen die Arbeitnehmer.

Die Pensionskassen erhalten für die Erbringung ihrer Leistungen Vergütungen, die angemessen und marktüblich sein müssen.

Die FMA beaufsichtigt Pensionskassen. Die FMA nimmt die behördlichen Aufgaben und Befugnisse gemäß § 2 Abs. 4 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wahr. Sowohl die Zulassung zum Pensionskassengeschäft als auch die Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebs zählen zu den Aufgaben der FMA .

Die FMA überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben muss die FMA auf das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen und auf die Interessen der Personen, die Ansprüche auf künftige Pensionskassenleistungen haben bzw. diese bereits beziehen, achten

Konzessionierung von Pensionskassen

Österreichische Pensionskassen dürfen nur aufgrund einer Konzession der FMA tätig werden. Deren Erteilung ist beispielsweise an die Erfüllung dieser Vorgaben gebunden

  • ausreichendes Eigenkapital
  • genehmigungsfähiger Geschäftsplan
  • Eignung der Vorstandsmitglieder und der Aktionäre
  • Rechtsform einer Aktiengesellschaft

Auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind, dürfen in Österreich Pensionskassengeschäfte betreiben. Grundsätzlich ist dann die Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates für die Überwachung der in Österreich ausgeübten Tätigkeiten zuständig.

Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebs

Zu den wichtigsten Aufsichtstätigkeiten der FMA gehören

  • die laufende Analyse der Entwicklung des Pensionskassenmarktes, der einzelnen Pensionskassen und Veranlagungs- und Risikogemeinschaften sowie
  • die Überprüfung der Einhaltung
    – der im Pensionskassengesetz normierten Veranlagungsgrenzen
    – der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und
    – der Eigenmittelerfordernisse

Für diese Ziele stehen quartalsweise übermittelte Daten zur Vermögensveranlagung und jährlich geprüfte Jahresabschlüsse der Pensionskassen, geprüfte Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften sowie die zugehörigen Prüfberichte der Abschlussprüfer zur Verfügung.
Darüber hinaus führt die FMA Managementgespräche, Company Visits, Einschauen und Prüfungen vor Ort durch.

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