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Querschnittsthemen

Die FMA ist nicht nur für die Beaufsichtigung der Akteure am Finanzmarkt zuständig sondern verfügt über weitere Kompetenzen und Befugnisse. Hierzu gehören einerseits die Beaufsichtigung der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und Compliance Bestimmungen im Börsegesetz sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und andererseits die Beaufsichtigung der Einhaltung der Präventionsbestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung.

Weiters verfügt die FMA über Sonderermittlungsbefugnisse im Bereich der Bekämpfung von unerlaubten Geschäften und ist als Rechnungslegungskontrollbehörde zur Überprüfung der Finanzberichterstattung der österreichischen Emittenten eingerichtet. Überdies überprüft die FMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auch die Nutzung von Ratings für regulatorische Zwecke und  spielt eine wichtige Rolle im Bereich der makroprudenziellen Aufsicht. Ebenso ist die FMA für die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten zuständig.