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Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Innsbruck Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian banks in the EEA (freedom of establishment)
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Stadtforum 1 | 6020 Innsbruck | Austria
- Contact:
- Phone: +43 5 0533
- Email: btv@btv.at
- Web: www.btv.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 16000
- Commercial register number: 32942w
Show licenses: Licenses for Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft - Innsbruck
Description for: Licenses for Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft - Innsbruck
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft)
eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften;
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Bank Gutmann Aktiengesellschaft Wien Bank Gutmann Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian banks in the EEA (freedom of establishment)
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Schwarzenbergplatz 16 | 1010 Wien | Austria
- Contact:
- Phone: +43 1 50220
- Email: mail@gutmann.at
- Web: www.gutmann.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19140
- Commercial register number: 78445k
Show licenses: Licenses for Bank Gutmann Aktiengesellschaft - Wien
Description for: Licenses for Bank Gutmann Aktiengesellschaft - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 7a BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 lit. e bis g und j WAG 2007, ausgenommen der Handel durch Personen gemäß § 2 Abs. 1 Z 11 und 13 WAG 2007
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Bank Winter & Co. AG Wien Bank Winter & Co. AG
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Singerstraße 10 | 1010 Wien | Austria
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19220
- Commercial register number: 124457a
Show licenses: Licenses for Bank Winter & Co. AG - Wien
Description for: Licenses for Bank Winter & Co. AG - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 7a BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 lit. e bis g und j WAG 2007, ausgenommen der Handel durch Personen gemäß § 2 Abs. 1 Z 11 und 13 WAG 2007
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft)
eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften;
;
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft Salzburg Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Schwarzstraße 1 | 5020 Salzburg | Austria
- Contact:
- Phone: +43 6628686
- Email: bankhaus@spaengler.at
- Web: www.spaengler.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19530
- Commercial register number: 75934v
Show licenses: Licenses for Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft - Salzburg
Description for: Licenses for Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft - Salzburg
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft)
eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften;
;
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft Wien Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
- Address: Erdbergstraße 189-193 | 1030 Wien | Austria
- Contact:
- Phone: +43 1 51507
- Email: kundenservice@denzelbank.at
- Web: www.denzelbank.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19380
- Commercial register number: 49597m
Show licenses: Licenses for Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft - Wien
Description for: Licenses for Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
im Zusammenhang mit Geschäften nach § 1 Abs. 1 Z 3 BWG;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Wien Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Goldschmiedgasse 3 | 1010 Wien | Austria
- Contact:
- Phone: +43 1 53434
- Email: bank.office@schelhammer.at
- Web: www.schelhammer.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19190
- Commercial register number: 58248i
Show licenses: Licenses for Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft - Wien
Description for: Licenses for Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 7a BWG
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
bank99 AG Wien bank99 AG
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian banks in the EEA (freedom of establishment)
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Rochusmarkt 1 | 1030 Wien | Austria
- Contact:
- Web: www.bank99.at
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19120
- Commercial register number: 76198g
Show licenses: Licenses for bank99 AG - Wien
Description for: Licenses for bank99 AG - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 7a BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 lit. e bis g und j WAG 2007, ausgenommen der Handel durch Personen gemäß § 2 Abs. 1 Z 11 und 13 WAG 2007
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft Wien Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
- Address: Am Belvedere 1 | 1100 Wien | Austria
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 24012
- Commercial register number: 38732i
Show licenses: Licenses for Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft - Wien
Description for: Licenses for Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
eingeschränkt auf die Gewährung von
a) Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparverträge (Zwischendarlehen); b) sonstigen Gelddarlehen an Bausparer für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Bildung oder Pflege; c) Gelddarlehen im eigenen oder fremden Namen und für Rechnung Dritter, wenn diese der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen dienen; d) Gelddarlehen an Unternehmen, an denen die Bausparkasse beteiligt ist;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
und im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 3 BSpG, Maßnahmen der Bildung gemäß § 1 Abs. 4 BSpG oder Maßnahmen der Pflege gemäß § 1 Abs. 5 BSpG;
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft); eingeschränkt auf die Ausgabe von Pfandbriefen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür gelten-den besonderen Rechtsvorschriften;
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 12 BWG
Die Entgegennahme von Bauspareinlagen und die Vergabe von Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz (Bauspargeschäft)
Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge
Der Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g Einkommenssteuergesetz (EStG) für Einrichtungen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108 h EStG
Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft Salzburg Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft
- Category: Banks - Banks licensed in Austria
Banks - Austrian Banks in the EEA (freedom to provide services) - Address: Alpenstraße 70 | 5020 Salzburg | Austria
- Legal Identifiers:
- Bank identification number: 19950
- Commercial register number: 319422p
Show licenses: Licenses for Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft - Salzburg
Description for: Licenses for Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft - Salzburg
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft); eingeschränkt auf die Gewährung von a) Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparverträge (Zwischendarlehen); b) sonstigen Gelddarlehen an Bausparer für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 Abs. 3 BSpG) sowie für Maßnahmen der Bildung (§ 1 Abs. 4 BSpG) oder Pflege (§ 1 Abs. 5 BSpG); der Gesamtbetrag dieser Forderung darf, sofern sie aus der Zu- teilungsmasse refinanziert werden, das Fünffache der anrechenbaren Eigenmittel (§ 23 BWG) nicht übersteigen; c) Gelddarlehen im eigenen oder fremden Namen und für Rechnung Dritter, wenn diese der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen dienen; d) Gelddarlehen an Unternehmen, an denen die Bausparkasse beteiligt ist;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
und im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 3 BSpG, Maßnahmen der Bildung gemäß § 1 Abs. 4 BSpG oder Maßnahmen der Pflege gemäß § 1 Abs. 5 BSpG;
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft);
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 12 BWG
Die Entgegennahme von Bauspareinlagen und die Vergabe von Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz (Bauspargeschäft)
Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge
Der Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g Einkommenssteuergesetz (EStG) für Einrichtungen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108 h EStG
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Wien BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
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§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 7a BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 lit. e bis g und j WAG 2007, ausgenommen der Handel durch Personen gemäß § 2 Abs. 1 Z 11 und 13 WAG 2007
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft)
eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften;
;
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;