Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
mit Ausnahme sicherungspflichtiger Einlagen, eingeschränkt auf die Entgegennahme fremder Gelder auf Konten soweit dies zur Durchführung anderer Geschäfte erforderlich ist;
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)