1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
7 Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7e Wertpapiergeschäfte
12 Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
15 Ausgabe von E-Geld
Zusätze/Einschränkungen
4. Zahlungsdienste im Sinne der Richtlinie 2015/2366/EU (PSD 2), vormals Richtlinie 2007/64/EG
a. Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
b. Dienste, die Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
c. Ausführung von Zahlungsvorgängen wie Geldüberweisungen auf ein Zahlungs-konto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder einem anderen Zahlungs-dienstleister
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
d. Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
e. Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung ("ac-quiring") von Zahlungsinstrumenten
f. Finanztransfers