4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
6 Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
7 Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7a Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
7b Geldwechselgeschäfte
7c Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
7d Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
7e Wertpapiergeschäfte
8 Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
9 Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
11 Portfolioverwaltung und -beratung
12 Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13 Handelsauskünfte
Zusätze/Einschränkungen
4. Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 der RL (EU) 2015/2366
(in der Notifikation wird auf die PSD I verwiesen samt den alten Tätigkeiten, die hier entsprechend in die PSD II transferiert wurden; zusätzlich ergänzt die AB, dass das KI beabsichtigte nach der neuen RL zu notifizieren - sh E-Mail im Akt)
c. Ausführung von Zahlungsvorgängen wie Geldüberweisungen auf ein Zahlungs-konto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder einem anderen Zahlungsdienstleister:
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
g. Zahlungsauslösedienste