1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
5 Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt