1 Einzahlungsgeschäft
2 Auszahlungsgeschäft
3 Zahlungsgeschäft
4 Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung
5 Zahlungsinstrumentegeschäft
6 Finanztransfergeschäft
7 Digitales Zahlungsgeschäft
Zusätze/Einschränkungen
1. Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
2. Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge.
3. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem ande-ren Zahlungsdienstleister:
Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnli-chen Instruments;
Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträge.
4. Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind (ohne die Gewährung von Krediten im Zu-sammenhang mit Tätigkeit 5 entsprechend Artikel 16(3) der RL 2007/64/EG):
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnli-chen Instruments;
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
5. Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung von Zah-lungsinstrumenten (ohne die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Tätig-keit 5 entsprechend Artikel 16(3) der RL 2007/64/EG).
6. Finanztransfer
7. Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Aus-führung eines Zahlungsvorganges über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- o-der IT- Systems oder -Netzes erfolgt, der ausschließlich als zwischengeschaltete Stel-le zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren und Dienst-leistungen fungiert (ohne die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Tätig-keit 5 entsprechend Artikel 16(3) der RL 2007/64/EG) .