17.06.2026, www.fma.gv.at

Alpen Privatbank Aktiengesellschaft

Licenses for Alpen Privatbank Aktiengesellschaft - Riezlern
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG

Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG

die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist;

§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG

Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit; a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt;

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG

Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
eingeschränkt auf die Ausgabe von Kassenobligationen;
;

§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG

Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG

Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG

Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen - ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG

Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;

§ 3 Abs. 2 WAG Z 1

Die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente

§ 3 Abs. 2 WAG Z 2

Die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält

§ 3 Abs. 2 WAG Z 3

Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben

Sonstige Konzession

Der Geschäftsgegenstand umfasst ferner die Durchführung aller im § 1 Abs. 3 BWG idgF aufgezählten Neben- und Hilfstätigkeiten, die Kreditinstituten gestattet sind und ebenfalls die Versicherungsvermittlung samt Beratung in Versicherungsangelegenheiten;

Deutschland

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Ausleihungen
 3   Finanzierungsleasing
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 7c  Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
 7d  Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
 7e  Wertpapiergeschäfte
 8   Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13   Handelsauskünfte
14   Schließfachverwaltungsdienste
15   Ausgabe von E-Geld

EWR-Konzessionen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Ausleihungen
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 4a  Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
 4b  Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
 4c  Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
 4d  Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
 4e  Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
 4f  Finanztransfer
 4g  Zahlungsauslösedienste
 4h  Kontoinformationsdienste
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 7c  Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
 7d  Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
 7e  Wertpapiergeschäfte
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung

Zusätze/Einschränkungen

2. Ausleihungen (insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekardarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung einschließlich Forfaitierung) - einge-schränkt auf die Kreditvermittlung


Italien

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Ausleihungen
 3   Finanzierungsleasing
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 7c  Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
 7d  Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
 7e  Wertpapiergeschäfte
 8   Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13   Handelsauskünfte
14   Schließfachverwaltungsdienste
15   Ausgabe von E-Geld