04.07.2026, www.fma.gv.at

DenizBank AG

Licenses for DenizBank AG - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG

Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG

Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks

§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG

Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG

Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG

Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen; ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft);

§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG

Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt

§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG

Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;

Bulgarien

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)

Zusätze/Einschränkungen
2. Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)

Deutschland

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 4a  Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
 4b  Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
 4c  Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
 4d  Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
 4e  Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
 4h  Kontoinformationsdienste

EWR-Konzessionen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
 3   Finanzierungsleasing
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 8   Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
10   Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13   Handelsauskünfte
14   Schließfachverwaltungsdienste
15   Ausgabe von E-Geld

Griechenland

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)

Zusätze/Einschränkungen
2. Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)