Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
eingeschränkt auf die Übernahme von Bürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel durch kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet;