§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Ein-lagengeschäft) - mit Ausnahme der Entgegennahme fremder Gelder als Spareinlage nach § 31 BWG.
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7b. Geldwechselgeschäfte
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
4. Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7a. Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
7b. Geldwechselgeschäfte
7c. Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
7d. Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
4. Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7a. Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
7b. Geldwechselgeschäfte
7c. Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
7d. Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7b. Geldwechselgeschäfte
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7b. Geldwechselgeschäfte
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7b. Geldwechselgeschäfte
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
1. Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2. Ausleihungen
4. Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7b. Geldwechselgeschäfte
7e. Wertpapiergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
4a. Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b. Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
4d. Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
4e. Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
4f. Finanztransfer
4g. Zahlungsauslösedienste
4h. Kontoinformationsdienste
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung