20.06.2026, www.fma.gv.at

Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft

Licenses for Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft - Wien
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
eingeschränkt auf die Gewährung von a) Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparverträge (Zwischendarlehen); b) sonstigen Gelddarlehen an Bausparer für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Bildung oder Pflege; c) Gelddarlehen im eigenen oder fremden Namen und für Rechnung Dritter, wenn diese der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen dienen; d) Gelddarlehen an Unternehmen, an denen die Bausparkasse beteiligt ist;

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
und im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 3 BSpG, Maßnahmen der Bildung gemäß § 1 Abs. 4 BSpG oder Maßnahmen der Pflege gemäß § 1 Abs. 5 BSpG;

§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG

Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft); eingeschränkt auf die Ausgabe von Pfandbriefen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür gelten-den besonderen Rechtsvorschriften;

§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG

Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 12 BWG

Die Entgegennahme von Bauspareinlagen und die Vergabe von Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz (Bauspargeschäft)

Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge

Der Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g Einkommenssteuergesetz (EStG) für Einrichtungen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108 h EStG