1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2 Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
3 Finanzierungsleasing
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
5 Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
6 Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
7 Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
7a Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
7b Geldwechselgeschäfte
7c Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
7d Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
7e Wertpapiergeschäfte
8 Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
9 Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
10 Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11 Portfolioverwaltung und -beratung
12 Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13 Handelsauskünfte
Zusätze/Einschränkungen
4. Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie 2007/64/EG
4a Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b Dienste, die Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c Ausführung von Zahlungsvorgängen wie Geldüberweisungen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder einem anderen Zahlungsdienstleister:
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
4d Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
4e Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung ("acquiring") von Zahlungsinstrumenten