Basiskonto

Basiskonto – Das Recht auf ein Konto

Jeder Verbraucher hat seit dem 18.09.2016 das Recht auf ein Basiskonto, auch „Jedermann-Konto“ genannt.

Die grundlegenden Funktionen des Basiskontos sind:

  • Einzahlung
  • Barabhebung (Schalter und Bankomat) innerhalb der EU
  • Lastschriften innerhalb der EU
  • Online-Zahlungen

Sie können Ihr Basiskonto nicht überziehen.

Vor der Eröffnung des Basiskontos

Nur als Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können Sie ein Basiskonto eröffnen. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, die Bank benötigt nur eine Zustelladresse.
Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Wenn Sie bisher kein Konto hatten, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
  • Wenn Sie ein nicht funktionsfähiges Konto haben, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
  • Wenn Sie ein funktionsfähiges Konto haben, können Sie den Kontowechsel-Service in Anspruch nehmen. Dabei wird Ihr altes Konto geschlossen und ein Basiskonto eröffnet.

Sie brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn Sie Asylwerber sind, können Sie sich auch mit Ihrer Verfahrenskarte oder der Aufenthaltsberechtigungskarte ausweisen. Sind Sie ohne Aufenthaltsrecht, können Sie sich mit der „Karte für Geduldete“ ausweisen.

Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Beachten Sie daher unsere Informationen zur Ausweispflicht.

Das Basiskonto darf nicht mehr als 80 Euro pro Jahr kosten. Wenn Sie sozial und wirtschaftlich besonders schutzbedürftig sind, kostet Ihr Basiskonto maximal 40 Euro für die Dauer Ihrer Schutzwürdigkeit.

Alle Informationen über Entgelte und mögliche Kontowechsel bekommen Sie kostenlos von Ihrer Bank. Einmal im Jahr bekommen Sie eine Entgeltaufstellung.

Nachdem Sie das Basiskonto vollständig beantragt haben, dauert es bis zu zehn Geschäftstage, bis Ihr Konto eröffnet ist.
Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Bei Verbrauchern aus dem Ausland kann die Bearbeitung aufgrund dieser Überprüfungen unter Umständen auch länger dauern.

Sie bekommen kein Basiskonto – das sind die Gründe

Banken müssen Sie schriftlich informieren warum Sie kein Basiskonto eröffnen dürfen. Sie können Sich darüber bei der FMA oder der Schlichtungsstelle beschweren.

Gründe für die Ablehnung können sein:

  • Sie haben schon ein Konto bei einer österreichischen Bank
  • Sie haben eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Bank begangen
  • Sie haben eine gerichtlich strafbare Handlung gegen einen Bankmitarbeiter begangen.