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Risikoreduzierungspaket (RRM)

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Mit dem EU Bankenpakets 2019 (bzw. Risikoreduzierungs- oder RRM-Paket) und der damit einhergehenden Novellierung der relevanten österreichischen Gesetze wurde ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Stabilität und Widerstandskraft des europäischen Bankensystems gesetzt. Im Mai 2021 erfolgte die Umsetzung der Richtlinien in österreichisches Recht.

Inhalte des RRM Pakets

Das RRM -Paket sieht umfangreiche Änderungen in den bankaufsichts- und abwicklungsrechtlichen Regelungsmaterien (CRR , CRD IV , BRRD , SRMR ) vor und trat mit 27.06.2019 in Kraft. Das Paket hat zum Ziel die Widerstandsfähigkeit des EU -Bankensystems und das Vertrauen der Märkte in dieses System weiter zu stärken und soll zur Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion beitragen.

Während die Änderungen an der CRR (CRR II) seit dem 28.6.2021 und jene an der SRMR ( SRMR II) seit dem 28.12.2020 in Kraft und direkt anwendbar sind, waren die Änderungen der CRD (CRD V ) und der BRRD (BRRD II ) in nationales Recht umzusetzen. Der österreichische Gesetzgeber hat die Richtlinien mit BGBl. I Nummer 98/2021 ins österreichische Recht umgesetzt, welches am 28.05.2021 kundgemacht wurde.

Wesentliche Inhalte des Pakets sind unter anderem die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote (Leverage Ratio, LR) sowie einer verbindlichen strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Außerdem beinhaltet es die erstmalige ausdrückliche Verankerung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) im bankaufsichtlichen Regulierungsrahmen. Das Paket sieht zudem weitreichende Änderungen und Ergänzungen im Bankenabwicklungsrecht vor. Ferner berücksichtigt das Paket das Proportionalitätsprinzip und definiert in diesem Zusammenhang vereinfachte Anforderungen für kleine und nicht komplexe Institute.

Umsetzung der CRD V und BRRD II in Österreich

Folgende wesentliche Punkte wurden mit BGBl. I Nummer 98/2021 neu geregelt:

  • Konkretisierung der Säule II-Vorgaben im Bankenaufsichtsrecht („Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP ))
  • Anpassung des Rechtsrahmens für Kapitalerhaltungspuffer, Kapitalerhaltungsmaßnahmen und makroprudenzielle Instrumente
  • Stärkung der behördlichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Konzessionierung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
  • Erhöhung der Attraktivität der KMU -Wachstumsmärkte (spezielle Kategorie von multilateralen Handelssystemen (MTFs)) durch Senkung der Compliance Kosten, etc.
  • Anpassung der Berechnungsbasis (TREA ) bei der Vorschreibung von MREL
  • Adaptierung der Regelungen betreffend Abwicklungsplanung, insbesondere hinsichtlich des Single Point of Entry (SPE) und des Multiple Point of Entry (MPE) Ansatzes
  • Einführung einer Moratoriumsbefugnis für die Zeit vor einer Bankenabwicklung
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