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Fremdwährungskredite

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Der Internationale Währungsfonds, die Oesterreichische Nationalbank sowie Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA haben stets vor den besonderen Risiken von Fremdwährungskrediten gewarnt. Wie rasch diese Risiken schlagend werden können, hat die globale Finanzkrise dramatisch vor Augen geführt. Um die Risiken aus Fremdwährungskrediten sowohl für Banken als auch für Kreditnehmer zu begrenzen, hat die FMA mehrmals (2010, 2013, 2017) ihre bestehenden Mindeststandards für Fremdwährungskredite und für Kredite mit Tilgungsträgern massiv verschärft.

Diese FMA-Mindeststandards legen fest, dass Fremdwährungskredite nicht mehr als standardisiertes Massenprodukt angeboten werden dürfen. Überdies wird ausdrücklich festgehalten, dass Fremdwährungskredite sich nicht zur Finanzierung der Wohnraumbeschaffung für private Haushalte eignen. Die Vergabe einer Fremdwährungsfinanzierung in Form eines endfälligen Kredites verknüpft mit einem kapitalaufbauenden Tilgungsträger wurde untersagt. Um die Risiken aus den bestehenden Fremdwährungskrediten für Banken wie für Kreditnehmer zu begrenzen, haben sich die Banken gegenüber der Aufsicht verpflichtet, geeignete Strategien zu entwickeln, um die aushaftenden Volumina nachhaltig und vor der Zeit abzubauen. Dazu haben sie unter anderem

  • die Risikoentwicklung jedes Fremdwährungskredites – einschließlich der Entwicklung des Tilgungsträgers – laufend zu beobachten und die Kunden über jede Verschlechterung der Risikoposition zu informieren;
  • ein verpflichtendes Informationsschreiben ab eine Restlaufzeit von 7 Jahren sowie ein Gespräch mit dem Kunden zu suchen und gemeinsam individuelle Lösungen zur Risikobegrenzung zu erarbeiten;
  • dem Kunden jederzeit entsprechende Alternativ-Angebote für einen Umstieg in eine Euro-Finanzierung zu legen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die FMA Informationsbroschüre zu Fremdwährungskrediten und die Häufig gestellten Fragen.

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