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FMA warnt vor Angeboten der Balfour Capital Group

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BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor Angeboten der

Balfour Capital Group

Web: https://balfourcapitalgroup.com/

E-Mail: [email protected]

mit angeblichem Sitz in: Yverdon-les-Bains, Schweiz

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher insbesondere die Anlageberatung nach § 3 Abs. 2 Z. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, die Portfolioverwaltung nach § 3 Abs. 2 Z. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 sowie die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.


Aktualisierung vom 05.06.2025 – Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung

Hinsichtlich der Balfour Capital Group wurde am 13.05.2025 eine Kundmachung gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 92 Abs. 11 WAG 2018 kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

Die Balfour Capital Group hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2025 gestellt. Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 13.05.2025 überprüft.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.