FMA-Mindeststandards
Mittels Mindeststandards gibt die FMA Rechtsauffassungen sowie darüber hinausgehende praktische Verhaltensempfehlungen zu aufsichtsrelevanten Fragen bekannt. Mindeststandards dienen der Dokumentation bestehender sowie der Etablierung neuer Marktstandards. Mindeststandards sind keine Verordnungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Ob durch die Nichtbeachtung von Empfehlungen in Mindeststandards auch gesetzliche Bestimmungen (einschließlich nationaler und europäischer Verordnungen) verletzt wurden, wird von der FMA im Einzelfall überprüft.