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Alternativer Investmentfonds (AIF)

Ein Alternativer Investmentfonds ist ein Organismus, der von einem Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) verwaltet wird. Als Basis hierfür dient die „Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds“ (Richtlinie 2011/61/EU bzw. „AIFM-Richtlinie“). Ziel der AIFM-Richtlinie ist es, unionsweit einheitliche Anforderungen für die Zulassung von und Aufsicht über Alternative Investmentfonds Manager zu schaffen. Die nationale Umsetzung erfolgte durch das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das mit 22. 7. 2013 in Kraft getreten ist.
Unter einem AIF versteht man jeden Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Das eingesammelte Kapital darf nicht unmittelbar einer operativen Tätigkeit dienen und der Fonds nicht der OGAW-Richtlinie unterliegen.
Zu den im Investmentfondsgesetz 2011 geregelten Arten an AIF zählen Spezialfonds, Andere Sondervermögen und Pensionsinvestmentfonds.
Auch Immobilien- und Immobilienspezialfonds gemäß Immobilien-Investmentfondsgesetz gelten als Alternative Investmentfonds.