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Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM)

Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) wird von einem Alternativen Investmentfonds Manager verwaltet (AIFM).

Für die Verwaltung von AIF ist eine Konzession gemäß AIFMG erforderlich. Überdies können AIFM zusätzlich auch eine Konzession für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (z.B. individuelle Portfolioverwaltung, Anlageberatung, Vermittlung von Aufträgen) erlangen. Sofern die im § 1 Abs. 5 AIFMG genannten Schwellenwerte nicht überschritten werden, ist eine Registrierungsanzeige ausreichend. Ein registrierter AIFM darf seine AIF grundsätzlich weder an Privatkunden noch grenzüberschreitend vertreiben.

Die FMA ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß dem AIFMG, der AIFM-Richtlinie sowie der delegierten europäischen Rechtsakte betraut.