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Prospektbilligung

Ein Wertpapierprospekt ist von der FMA auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Kohärenz zu prüfen. Erst nach Billigung durch die FMA darf der Prospekt veröffentlicht und das öffentliche Angebot gestartet werden. Wertpapierprospekte sind ab Billigung zwölf Monate gültig, falls diese um etwaige Nachträge gemäß Art. 23 VO (EU) 2017/1129 ergänzt wurden.