European Green Bond Standard

Die FMA ist gemäß Artikel 44 der EU-Verordnung (EU) 2023/2631 (in der Folge mit EuGB-VO bezeichnet) zuständige Behörde für die Beaufsichtigung der Emittenten grüner Anleihen in Bezug auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Titel II Kapitel 2 EuGB-VO und den Artikeln 18, 19 sowie 21 EuGB-VO.

Veröffentlichungspflichten für Emittenten

Emittenten haben gemäß Artikel 15 Absatz 1 EuGB-VO folgende Unterlagen zu veröffentlichen:

  • Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen gemäß Artikel 10 EuGB-VO
  • Voremissionsprüfung des Informationsblatts zu europäischen grünen Anleihen
  • Link zu der Website, auf der der Prospekt abgerufen werden kann
  • Allokationsberichte europäischer grüner Anleihen gemäß Artikel 11 EuGB-VO
  • Nachemissionsprüfungen der Allokationsberichte europäischer grüner Anleihen
  • Wirkungsberichte zu europäischen grünen Anleihen gemäß Artikel 12 EuGB-VO
  • ggf. CapEx-Plan
  • ggf. Prüfung des Wirkungsberichts

Meldungspflichten an FMA und ESMA

Über die Veröffentlichung dieser Unterlagen ist die FMA unverzüglich zu unterrichten. Bitte füllen Sie dazu das unten angeführte Formular aus und übermitteln es per E-Mail an [email protected]

Formular zur Unterrichtung einer Unterlage gemäß EuGB-VO: Meldeformular EuGB-VO (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 80,6 KB, Sprache: Deutsch)

Bitte beachten Sie, dass eine Meldung an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gemäß Artikel 15 Absatz 5 EuGB-VO gesondert vorzunehmen ist.

Fragen zum European Green Bond Standard

Für Fragen von Emittenten oder rechtlichen Vertretern im Zusammenhang mit der EuGB-VO oder dem Meldeformular wenden Sie sich bitte an [email protected].

Fragen von Konsument:innen und Verbraucher:innen sind ausschließlich über das Kontaktformular für Verbraucheranfragen und Beschwerden unter https://www.fma.gv.at/kontakt/ einzubringen.