Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen Herrn Olaf Wittbrodt als im Tatzeitraum Verantwortlichen der kitzVenture GmbH mit Sitz in Kitzbühel ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 69.000 wegen irreführender Werbung sowie fehlendem Prospekthinweis gemäß § 16 Z 3 iVm § 4 KMG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot eines qualifizierten Nachrangdarlehens erlassen wurde. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 10.07.2018:
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA in der Schuldfrage bestätigt. Die verhängte Geldstrafe wurde auf insgesamt € 60.000 reduziert. Das Erkenntnis ist rechtskräftig. Das BVwG hat die Revision gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG insofern für zulässig erklärt, als die Strafbemessung (wegen des Absorptionsprinzips) betroffen ist.
Aktualisierung vom 21.12.2018:
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen.