kitzVenture GmbH
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen Herrn Olaf Wittbrodt als im Tatzeitraum Verantwortlichen der kitzVenture GmbH mit Sitz in Kitzbühel ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 69.000 wegen irreführender Werbung sowie fehlendem Prospekthinweis gemäß § 16 Z 3 iVm § 4 KMG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot eines qualifizierten Nachrangdarlehens erlassen wurde. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 10.07.2018:
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA in der Schuldfrage bestätigt. Die verhängte Geldstrafe wurde auf insgesamt € 60.000 reduziert. Das Erkenntnis ist rechtskräftig. Das BVwG hat die Revision gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG insofern für zulässig erklärt, als die Strafbemessung (wegen des Absorptionsprinzips) betroffen ist.
Aktualisierung vom 21.12.2018:
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen.