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Maßnahme

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FMA ergreift rechtskräftige Maßnahme gegen ein österreichisches Versicherungsunternehmen wegen Verstoßes gegen Versicherungsvertriebsvorschriften

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlich hiermit gemäß § 256a VAG 2016, dass sie gegen ein österreichisches Versicherungsunternehmen eine rechtskräftige Maßnahme gemäß § 275 Abs 1 Z 1 VAG 2016 zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes iZm den Vertriebsvorschriften des VAG 2016 und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 ergriffen hat. Diese Maßnahme umfasst iZm den gesetzlichen Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beim Versicherungsvertrieb nachstehende Anordnungen: die Erteilung einer hinreichend konkretisierten/individualisierten persönlichen Empfehlung im Rahmen der Beratungspflicht, die Aufzeichnung der Angaben des Kunden für den Wunsch-und-Bedürfnis-Test und die Zurverfügungstellung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Eignungs-/Geeignetheitserklärung beim Vertrieb von Versicherungsanalageprodukten mit Beratung.