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Schwankungsrückstellung

Bei der betrieblichen Vorsorge kann es durch Schwankungen des Veranlagungserfolges und des versicherungstechnischen Ergebnisses einer VRG zu jährlichen Schwankungen der Vermögensentwicklung und somit auch zu volatilen Pensionsleistungen kommen. Die Schwankungsrückstellung ist der Ausgleichsmechanismus, um diese Schwankungen zu vermeiden, beziehungsweise möglichst gering zu halten. Ist sie aufgebraucht (beispielsweise aufgrund von anhaltenden schlechten Veranlagungserträgen), kann es zu Pensionskürzungen kommen.