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Single Resolution Fund (SRF) – Einheitlicher Abwicklungsfonds

Mit der Verordnung (EU ) Nr. 806/2014 (SRM -Verordnung) wurde ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus in allen Mitgliedstaaten der Eurozone geschaffen. Ein zentraler Bestandteil dieses Abwicklungsmechanismus ist die Schaffung eines Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, „SRF“) zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen und damit auch einem Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems.

Mit der Einrichtung des SRF wurde die Finanzindustrie dazu verpflichtet, in einem bestimmten Umfang Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen genutzt werden können. Durch den SRF trägt die Finanzindustrie selbst zur Stabilisierung des Finanzsystems bei und der Staat bzw. der Steuerzahler stehen nicht mehr an erster Stelle, wenn eine solche Finanzierung für eine Abwicklung erforderlich wird.

Der SRF steht im Eigentum des Single Resolution Board SRB und wird von diesem verwaltet. Die beitragspflichtigen Institute haben seit 1. Jänner 2016 durch finanzielle Beiträge zum SRF beizutragen. Die individuelle Beitragshöhe bemisst sich nach der Größe und dem Risikoprofil des jeweiligen Instituts, die vom SRB jährlich berechnet und der FMA vorgegeben wird. Die Vorschreibung und die Einhebung der Beiträge von den Instituten erfolgt durch die FMA , welche die Beiträge dann an den SRF überträgt.

Bis 2024 soll die Zielausstattung des SRF 1 % der gedeckten Einlagen aller in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Institute erreichen.

Aktuelle Informationen zum Abwicklungsfonds

Aktuelles Abwicklungsfonds