Die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. wurde als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds in Form von Immobilienfonds nach dem ImmoInvFG berechtigt.
Gemäß Konzessionserweiterungsbescheid vom 19.01.2024 ist die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zur Verwaltung von AIF mit der Strategie "Dachfondsstrategien/sonstige Dachfonds" befugt.
Die Verwaltung von Immobilienfonds nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz - ImmoInvFG, BGBl. I Nr. 80/2003 (Immobilienfondsgeschäft).