16.06.2026, www.fma.gv.at

BMW Austria Bank GmbH

Konzessionen für BMW Austria Bank GmbH - Salzburg
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG

Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG

Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG

Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG

Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen - ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG

Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt

§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG

Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;

Griechenland

EWR-Konzessionen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

 2   Ausleihungen
 3   Finanzierungsleasing
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen

Slowakei

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Ausleihungen

Zusätze/Einschränkungen
2. Ausleihungen (insbesondere: Konsumentenkredite, Hypothekardarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung einschließlich Forfaitierung);

Slowenien

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Ausleihungen

Tschechische Republik

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Ausleihungen

Zusätze/Einschränkungen
2. Ausleihungen (insbesondere: Konsumentenkredite, Hypothekardarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung einschließlich Forfaitierung);

Ungarn

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 2   Ausleihungen