28.07.2026, www.fma.gv.at

Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen

Konzessionen für Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen - St. Pölten
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG

Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG

der Handel auf eigene (eingeschränkt auf jene Handelstätigkeit, für welche die vereinfachte Berechnungsmethode für das Handelsbuch gemäß § 22q BWG zur Anwendung kommt) oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente ein- schließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanz- werte oder Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten.

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG

Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG

Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;