16.06.2026, www.fma.gv.at

Raiffeisenverband Salzburg eGen

Konzessionen für Raiffeisenverband Salzburg eGen - Salzburg
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG

Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG

Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG

Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG

Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks

§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG

Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;

§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG

Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft)
mit der Ausnahme der Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen;

§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG

Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG

Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG

Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG

Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen - ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)

§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG

Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt

§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG

Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;

Österreich

im Rahmen der DienstleistungsfreiheitZaDiG-Ausnahmen

11b  Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 Z 11 lit. b ZaDiG 2018

Zusätze/Einschränkungen
Erwerb von Treibstoffen für Kraftfahrzeuge, Nutzung von Fahrzeug-Wasch- und Reinigungsanlagen, Erwerb von sonstigen KFZ-bezogenen Produkten wie zB Ad Blue

Deutschland

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Ausleihungen
 3   Finanzierungsleasing
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 7c  Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
 7d  Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
 7e  Wertpapiergeschäfte
 8   Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
 9   Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
10   Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13   Handelsauskünfte
14   Schließfachverwaltungsdienste

Italien

EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

 1   Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
 2   Ausleihungen
 3   Finanzierungsleasing
 4   Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
 5   Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z.B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
 6   Bürgschaften und Eingehung von Verpflichtungen
 7   Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft
 7a  Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
 7b  Geldwechselgeschäfte
 7c  Termin-("financial futures") und Optionsgeschäfte
 7d  Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente
 7e  Wertpapiergeschäfte
 8   Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
 9   Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
10   Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11   Portfolioverwaltung und -beratung
12   Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13   Handelsauskünfte
14   Schließfachverwaltungsdienste