Grüne Versicherungsprodukte

Grüne Versicherungsprodukte

Um der Gefahr von Greenwashing von vornherein vorzubeugen, führt die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) seit 2021 Analysen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen der österreichischen Lebensversicherer mit Fokus auf die produktspezifischen Offenlegungen der Versicherungsunternehmen durch. Die ersten Ergebnisse zeigten, dass die Darstellungen auf den Internetseiten in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung sehr heterogen waren. Über 80% der Versicherer, die Lebensversicherungsprodukte anbieten, lassen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Produktgestaltung einfließen. Versicherungsunternehmen bieten derzeit „grüne“ Produkte vor allem in Form der fondsgebundenen Lebensversicherung an. Die Offenlegungen erfolgen dabei nur gemäß Artikel 8 Sustainable Finance Disclosure Regulation (Art. 8 SFDR) (Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben), nicht jedoch nach Art. 9 SFDR (Produkte, die eine nachhaltige Investition anstreben). Vier Versicherer werben bewusst nicht mit Nachhaltigkeitsaspekten. Unter welchen Umständen eine Lebensversicherung als „grün“ einzustufen ist und damit den besonderen Offenlegungspflichten der SFDR unterliegt, ist nicht immer eindeutig. Art. 8 der SFDR stellt auf das „Bewerben“ von ökologischen und sozialen Merkmalen ab, wobei die Europäische Kommission ein sehr weites Verständnis des Begriffs „bewerben“ hat.

Quelle: FMA-Analyse der SFDR-Offenlegung, Stand: Q1 2024

Für weitere Details siehe: