§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit
a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft);
b) Geldmarktinstrumenten;
c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft);
d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps");
e) Wertpapieren (Effektengeschäft);
f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 9 BWG
Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft);
eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach
a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung;
b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten;
c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft;
d) Z 8;
Deutschland
EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
4a Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
4d Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
4e Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
4f Finanztransfer
4g Zahlungsauslösedienste
Kroatien
EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
4a Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
4d Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
4e Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
4f Finanztransfer
4g Zahlungsauslösedienste
Slowenien
EWR-Konzessionen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
1 Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
4 Zahlungsdienste im Sinne des Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie 2015/2366
4a Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister
4d Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind
4e Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung (¿acquiring¿) von Zahlungsinstrumenten
4f Finanztransfer
4g Zahlungsauslösedienste