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Konzessionserteilung: Corecam GmbH

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Mit Bescheid vom 14.09.2026 wurde der Corecam GmbH (FN 640940i) die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 WAG 2018 erteilt. Sie ist durch den Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 3 WAG 2018 seit dem 07.10.2026 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.

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