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Sandbox-FAQ

Wer kann einen Antrag auf Zulassung stellen?

FinTechs oder beaufsichtigte Institute mit FinTech-Geschäftsmodellen oder FinTech-Kooperationen, die alle Voraussetzungen des § 23a Abs. 2 FMABG erfüllen.

Ist die Sandbox mit Kosten verbunden?

Im Zulassungsprozess entstehen keine Kosten. Sie entstehen dann, wenn Bescheide erlassen werden – und richten sich dabei nach den normalen Gebührensätzen der FMA, insbesondere für einen Konzessionsbescheid. Finden Sie näheres zu den Gebühren der FMA hier.

Was geschieht, wenn während des Tests das Szenario einer dauerhaften beaufsichtigten Tätigkeit nicht mehr realistisch oder gewünscht ist?

Ein Exit-Wunsch des Unternehmens ist jederzeit möglich und leitet die Auswertungs- und Exit-Phase 4 der Sandbox ein.

Ist der Antrag von einem Anwalt einzubringen?

Im gesamten Verfahren besteht grundsätzlich keine Anwaltspflicht. Eine rechtsfreundliche Konsultation und Aufbereitung der Anfrage kann jedoch Zeit und Aufwand sparen. Gerade bei neuen Dienstleistungen ist die aufsichtsrechtliche Einordnung oft kompliziert. Gut strukturierte Überlegungen zum Vorliegen der Sandbox-Kriterien, und in weiterer Folge für das Finden eines passenden Test-Szenarios für das Unternehmen, sind hilfreich.

Darf mit der Sandbox Werbung gemacht werden?

Im gesamten Verfahren ist auf eine transparente und nicht irreführende Darstellung nach außen zu achten. Es ist nicht möglich, mit einer Art „Gütesiegel“ für das Geschäftsmodell an sich durch die FMA zu werben. Ebenso wäre es irreführend schon eine Konzession in Aussicht zu stellen, bevor diese besteht. Das Commitment der Sandbox bringt es für beide Seiten mit sich, achtsam mit den bestehenden Reputationsrisken umzugehen. Undeutlichkeiten oder übertriebene Berichterstattungen sind deplatziert. Die FMA hat vor dem Beginn des Tests die Öffentlichkeit über das Geschäftsmodell und den Sandbox Teilnehmer zu informieren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren.

Welche Anforderung müssen die Funktionäre bereits für die Test-Konzession erfüllen? Müssen Fitness & Propriety gewährleistet sein, oder das Hauptbeschäftigungserfordernis gegeben sein?

Das Unternehmen muss alle Anforderungen einhalten, die in einem Konzessionsverfahren zwingend gesetzlich vorgesehen sind, wie etwa die fachliche Eignung oder das Hauptberufserfordernis für mindestens einen Geschäftsführer eines Zahlungsdienstleisters gem ZaDiG 2018. In der Sandbox können keine Bestimmungen suspendiert werden oder im Ermessen der FMA unangewandt bleiben. Innerhalb dieser gesetzlichen Anforderungen, zB einem Fit & Proper Test der Geschäftsführer, besteht allerdings Raum für Proportionalität. Es hängt vom Umfang und der Art der Tätigkeit während der Testphase ab, in welchem Ausmaß die Geschäftsleitung dafür fit & proper sein muss.

Welche Eigenmittel braucht das Unternehmen in der Sandbox?

Die gesetzlichen Mindesterfordernisse für die Gewährung einer Konzession nach dem jeweiligen Aufsichtsgesetz müssen auch für eine Konzession in der Sandbox gegeben sein. Beispielsweise sieht das ZaDiG 2018 in § 16 Abs 1 für den Betrieb eines Zahlungsinstrumentegeschäfts oder eines Zahlungsgeschäfts ein hartes Kernkapital in der Höhe von € 125.000,00 vor. Darüber hinaus haben Zahlungsinstitute aber gemäß § 17 Abs 1 ZaDiG 2018 jederzeit ausreichend Eigenmittel zu halten. Das hängt nach verschiedenen Berechnungsmethoden von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit ab, zB vom Zahlungsvolumen, das über das Zahlungsinstitut läuft. Für eine Konzession sind daher meist weit höhere Eigenmittel zu halten, als die Bestimmungen zum Anfangskapital zwingend vorgeben. In welchem Ausmaß Eigenmittel konkret ausreichend zu halten sind, ist für die Testphase daher im Einzelfall zu evaluieren. Gemeinsam mit dem Unternehmen wird bei der Erstellung der Testparameter überlegt, ob beispielsweise zunächst ein eingeschränkter Betrieb mit einer geringen Kunden- und Transaktionsanzahl angestrebt wird. Daran orientiert sich dann auch das konkrete Eigenmittelerfordernis.

Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Zulassung entschieden wird?

Wenn alle Antragsvoraussetzungen gemäß § 23a Abs. 2 FMABG vollständig und die Stellungnahme des Regulatory Sandbox Beirats vorliegen, hat die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag zu entscheiden.

Wie lange dauern die einzelnen Phasen der Sandbox?

Zum Ablauf der vier Phasen der Sandbox gelangen Sie hier.

Die Sandbox Teilnahme ist insgesamt auf höchstens zwei Jahre zu befristen. Eine konkret vorgeschriebene Dauer für die einzelnen Phasen ist jedoch nicht vorgesehen.

Gibt es bestimmte Zeitpunkte oder eine Frist für die Bewerbung?

Eine Antragsstellung kann jederzeit eingebracht werden.