Die in diesem Abschnitt der Website publizierten Listen zeigen die Ausübung jener Optionen und Ermessensspielräume, die dem Gesetzgeber sowie der Aufsicht bei der Basel III Umsetzung in Österreich offen standen. Die FMA kommt hiermit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 650/2014 in der Version von Durchführungsverordnung (EU) 2019/912 nach.
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Weitere Details zu „Optionen und Nationalen Wahlrechten“ sowie die Liste der gegenseitigen Anerkennung in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie auf der EBA-Website.
„Optionen und nationale Wahlrechte“
- Anhang 2 - Teil 1 - Optionen und Ermessensspielräume in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Delegierten LCR Verordnung (EU) 2015/61 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 153,0 KB, Sprache: Deutsch)
- Anhang 2 - Teil 2 - Vorübergehend geltende Optionen und Ermessensspielräume in der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 89,5 KB, Sprache: Deutsch)
- Anhang 2 - Teil 3 - Variable Vergütungsbestandteile (Artikel 94 CRD) (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 103,9 KB, Sprache: Deutsch)