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Optionen und nationale Wahlrechte – Ausübung in Österreich

Die in diesem Abschnitt der Website publizierten Listen zeigen die Ausübung jener Optionen und Ermessensspielräume, die dem Gesetzgeber sowie der Aufsicht bei der Basel III Umsetzung in Österreich offen standen. Die FMA kommt hiermit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 650/2014 in der Version von Durchführungsverordnung (EU) 2019/912 nach.