Rechtsquellen

Rechtsquellen zu Finanzkonglomeraten
Finanzkonglomerate-Richtlinie 2002/87/EG
Mit der Finanzkonglomerate-Richtlinie (Richtlinie 2002/87/EG) wurde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats, die in einem beträchtlichen Umfang branchenübergreifend tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, eine zusätzliche Beaufsichtigung eingeführt. Die Richtlinie wurde in Österreich durch das Finanzkonglomerategesetz umgesetzt.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454
Um die Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung der von einem Konglomerat eingegangenen Risiken zu unterstützen und eine unionsweit koordinierte Aufsichtspraxis zu erleichtern, wurden durch die direkt anwendbare Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454 Meldeformulare eingeführt. Anhand dieser haben die beaufsichtigten Unternehmen und gemischten Finanzholdinggesellschaften bedeutende gruppeninterne Transaktionen und bedeutende Risikokonzentrationen in einheitlicher und standardisierter Weise zu melden.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454 enthält
- harmonisierte Templates zur Meldung von Kreditrisikokonzentrationen und
- harmonisierte Templates zu gruppeninternen Transaktionen
Finanzkonglomerategesetz
Mit dem Finanzkonglomerategesetz (FKG – BGBl. I Nr. 70/2004) wird die Finanzkonglomerate-Richtlinie (Richtlinie 2002/87/EG) in nationales Recht umgesetzt.
Finanzkonglomeratsquartalsberichts-Verordnung (FK-QUAB-V)
Die Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) über Quartalsberichte von Finanzkonglomeraten finden Sie unter dem Link: Finanzkonglomeratsquartalsberichts-Verordnung