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Sonstige Anzeige- und Meldetatbestände

Auf dieser Seite werden weiterführende Informationen zu spezifischen Anzeigetatbeständen, welche über die Incoming Plattform eingebracht werden können, dargestellt:

Die Bestellung von Bankprüfern mit Ausnahme von solchen, die Prüfungsorgane gesetzlich zuständiger Prüfungseinrichtungen sind, hat vor Beginn des zu prüfenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auch jede Änderung dieser Personen ist der FMA unverzüglich anzuzeigen. Die diesbezüglichen Anzeigen durch das Kreditinstitut sind ausschließlich durch die Incoming-Plattform einzubringen (§ 73a BWG iVm § 1 FMA-IPV ).

Gemäß § 63 Abs. 1c BWG hat der Bankprüfer innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bestellung der FMA zu bescheinigen, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen. Er hat auf ihr Verlangen alle zur Beurteilung erforderlichen weiteren Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen (vgl. § 63 Abs. 1c BWG ).

Diese Anzeige ist über die Incoming Plattform einzubringen.

Erklärung gemäß § 63 Abs 1 BWG - Formular für Einbringung über die Incoming Plattform: Stand Dezember 2023 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 56,8 KB, Sprache: Deutsch)

Jeder, der beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut (sh. § 20 Abs. 1 BWG ), einem Versicherungsunternehmen (sh. § 24 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 ), einer Wertpapierfirma bzw. einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (sh. § 14 Abs. 2 WAG 2018) im Inland zu erwerben bzw. eine bestehende Beteiligung über die in den jeweiligen Materiengesetzen festgelegten Grenzen zu erhöhen, hat dies zuvor der FMA schriftlich anzuzeigen (sh. Eigentümerkontrollverordnung 2016 (EKV 2016)).

Für den Erwerb qualifizierten Beteiligungen an CRR -Kreditinstituten siehe auch:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/tasks/authorisation/html/index.en.html#qh

Ebenso hat jeder, der beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut (sh. § 20 Abs. 2 BWG), einem Versicherungsunternehmen (sh. § 24 Abs. 2 VAG 2016 ), einer Wertpapierfirma bzw. einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (sh. § 14 Abs. 3 WAG 2018) im Inland aufzugeben bzw. eine bestehende Beteiligung unter die in den jeweiligen Materiengesetzen festgelegten Grenzen zu reduzieren, dies zuvor der FMA schriftlich anzuzeigen.

Die Anzeige des Erwerbs einer direkten oder indirekten Beteiligung an einem SI oder LSI (CRR-Kreditinstitute) sowie die Erhöhung einer bereits bestehenden direkten oder indirekten Beteiligung an einem SI oder LSI können optional über das IMAS-Portal eingebracht werden.


Emittierende Kreditinstitute können als externen Treuhänder gemäß § 18 Abs. 3 PfandBG einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwalts-Gesellschaft, einen beeideten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellen. Der externe Treuhänder hat der FMA innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bestellung zu bescheinigen, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen, die gegen die Übernahme dieser Funktion sprechen.

Anzeige zum Nichtvorliegen von Befangenheitsgründen beim externen Treuhänder gemäß § 18 Abs. 3 PfandBG (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 163,7 KB, Sprache: Deutsch)

Personen, die beruflich Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, müssen der Finanzmarktaufsicht unverzüglich Meldung erstatten, wenn sie auf Grund der ihnen zur Kenntnis gelangten Fakten und Informationen den begründeten Verdacht haben, dass eine Transaktion ein Insidergeschäft oder eine Marktmanipulation darstellen könnte.

Weiterführende Details finden Sie im Kapitel „Kapitalmärkte/Marktmissbrauch„.

Statuten der Sparkassenvereine

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 425,3 KB, Sprache: Deutsch) Die zweite Wiener Vereins-Sparcasse (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 40,2 KB, Sprache: Deutsch) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 323,0 KB, Sprache: Deutsch) Kremser Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 89,5 KB, Sprache: Deutsch) Lienzer Sparkasse (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 18,4 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Neunkirchen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 161,2 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse der Stadt Feldkirch (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 32,6 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 39,4 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Feldkirchen Kärnten (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 268,2 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Haugsdorf (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 26,1 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 25,2 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Imst Privatstiftung (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 23,8 KB, Sprache: Deutsch) Verein der Sparkasse Kufstein (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 210,7 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Baden (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 28,3 KB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Pottenstein NÖ (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 1,4 MB, Sprache: Deutsch) Sparkasse Schwaz (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 88,1 KB, Sprache: Deutsch) Sparkassenverein Ottenschlag (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 2,0 MB, Sprache: Deutsch) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 25,8 KB, Sprache: Deutsch) Tiroler Sparkasse Bank Aktiengesellschaft Innsbruck (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 233,6 KB, Sprache: Deutsch) Verein - Die Erste österreichische Sparkasse Privatstiftung (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 39,8 KB, Sprache: Deutsch) Verein der Privatstiftung Sparkasse Niederösterreich (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 436,2 KB, Sprache: Deutsch) Verein der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 91,0 KB, Sprache: Deutsch) Sparkassenverein Waldviertler Sparkasse von 1842 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 86,0 KB, Sprache: Deutsch) Wiener Neustädter Sparkasse (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 16,5 KB, Sprache: Deutsch) Sparkassenverein der Privatstiftung Weinviertler Sparkasse 2011 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 130,9 KB, Sprache: Deutsch) Sparkassenverein der Sparkasse Langenlois 2012 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 314,3 KB, Sprache: Deutsch)

Detaillierte Informationen für Kreditinstitute hinsichtlich der Anzeige an die zuständige Behörde bei Nichterfüllung oder zu erwartender Nichterfüllung der Liquiditätsdeckungsanforderung gemäß Art. 414 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Verbindung mit Art. 4 delVO LCR sind unter folgendem Link abrufbar.

Link zu weiterführenden Informationen – Anzeige an zuständige Behörde bei Nichterfüllung oder zu erwartender Nichterfüllung der Liquiditätsdeckungsanforderung

Weiterführende Informationen über die Verpflichtung zur Meldung von Wertpapiertransaktionen sind dem Kapitel „Transaction Reporting“ zu entnehmen.

Im Falle eines schwerwiegenden Betriebs- oder Sicherheitsvorfalls hat ein Zahlungsdienstleister dies der FMA unverzüglich über die Incoming Plattform mitzuteilen. Wenn sich der Vorfall auf die finanziellen Interessen seiner Zahlungsdienstnutzer auswirkt oder auswirken könnte, hat der Zahlungsdienstleister unverzüglich seine Zahlungsdienstnutzer über den Vorfall zu benachrichtigen.

Meldeformular für schwerwiegende Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle nach § 86 ZaDiG 2018 (Major Incident Reporting) (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 4,2 MB, Sprache: Deutsch)