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Kontaktformular Geschäftsmodelle

Rechtsanfragen zu Geschäftsmodellen

Sie möchten zukünftig ein neues Geschäftsmodell betreiben und haben hierzu konkrete aufsichtsrechtliche Fragen? Die FMA ist bemüht, Ihrem Anliegen ehestmöglich nachzukommen. Zu Fragestellungen wie Konzessionspflicht und Konzessionsvoraussetzungen, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäschevorschriften, Ablauf von FMA -Verfahren und Kosten ermöglicht Ihnen die Verwendung dieses Formulars einen zentralen Kontakt zu sämtlichen beteiligten Stellen in der Behörde. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist uns nur möglich, wenn Sie Ihr Geschäftsmodell im Detail schildern. Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld kann dies nicht ersetzen, jedoch aufsichtsrechtliches Feedback zu Ihrem konkreten Vorhaben anbieten. Um eine möglichst rasche Beantwortung Ihrer Anfrage gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Dieses Kontaktformular richtet sich nicht an konzessionierte Personen bzw. Unternehmen. Bereits konzessionierte Unternehmen bitten wir, ihre Anfrage an ihre jeweilige Ansprechperson zu richten (das heißt SPOC für Institute bzw. zuständige Abteilung der Versicherungsaufsicht für Versicherungen).
  • Von der FMA können keine abstrakten Rechtsanfragen beantwortet werden. Bitte schildern Sie einen konkreten Sachverhalt.
  • Erläutern Sie bitte Ihr Geschäftsmodell unter Angabe sämtlicher involvierter Kooperationspartner und legen Sie relevante Unterlagen (Vertragsmuster, AGB , Informationsbroschüren, …) bei. Bitte stellen Sie gegebenenfalls dar, welcher Teil Ihres Geschäftsmodells Ihrer Ansicht nach konzessions- bzw. prospektpflichtig sein könnte bzw. warum er es Ihrer Meinung nach nicht ist.

  • Eine Beratung zu konkreten Geschäftsmodellen und deren Ausgestaltung bleibt Personen aus beratenden Berufsständen, wie zB Rechtsanwälten vorbehalten. Die FMA kann keine Beratung vornehmen.
  • Anfragen von beratenden Berufsständen können nur nach Offenlegung des Mandanten und Darlegung der eigenen rechtlichen Einschätzung beantwortet werden.
  • Die FMA ist nicht letztbefugt zu entscheiden, ob eine konkrete Transaktion prospektpflichtig ist oder nicht, da diese Entscheidung gemäß KMG den ordentlichen Gerichten vorbehalten ist.
  • Für den Vollzug des Alternativfinanzierungsgesetzes ist ebenfalls nicht die FMA , sondern sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Gleiches gilt hinsichtlich des Vollzuges der für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsagenten, Versicherungsmakler und gewerblichen Vermögensberater relevanten Bestimmungen der Gewerbe Ordnung.
  • Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von konzessionspflichtigen Geschäften ohne die erforderliche Konzession verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert ist, ebenso wie die unbefugte Ausübung von Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen (unter anderem die Versicherungsvermittlung oder gewerbliche Vermögensberatung). Eine Prospektpflichtverletzung ist sogar gerichtlich strafbar. Fragen Sie daher bitte vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit an.
  • Die FMA hat eine eigene Kontaktstelle für FinTechs eingerichtet. Bitte lesen sie sich die Informationen auf der Seite Financial Innovation und FinTech durch und verwenden Sie gegebenenfalls das spezielle Formular für FinTech-Geschäftsmodelle, damit Ihre Anfrage ohne Umwege von der zuständigen Abteilung bearbeitet werden kann.

Sie können das Kontaktformular über einen Link aufrufen oder hier direkt ausfüllen:

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