Börsenaufsicht

Die Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt die Wiener Börse AG als Börseunternehmen, gelistete Emittenten (hinsichtlich Transparenzbestimmungen) und Börsemitglieder (hinsichtlich des Handelsverhaltens).

Zu unterscheiden ist zwischen Waren- (unter Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus – BMWET) und Wertpapierbörsen (unter Aufsicht der FMA). In Österreich betreibt die „Wiener Börse AG“ beide Arten von Börsen.

Was man üblicherweise als „Börse“ versteht, ist regulatorisch und begrifflich differenziert zu betrachten: So betreibt etwa die „Wiener Börse AG“, – neben der vom BMWET beaufsichtigten Warenbörse, an der Energie gehandelt wird – sowohl einen sogenannten „geregelten Markt“ (den „Amtlichen Handel“) als auch ein „multilaterales Handelssystems“ (den Vienna „MTF“ ).

Diese Differenzierung ist für Anleger wesentlich, da zwischen diesen beiden Handelsplätzen für Finanzinstrumente ein unterschiedliches Schutzniveau besteht, vor allem bedingt durch unterschiedliche Transparenzverpflichtungen der Emittenten. Allerdings besteht die „Ad-Hoc“ – Publizitätsverpflichtung gemäß der VO (EU) 596/2014 („MAR – Market Abuse Regulation“) auch für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Einbeziehung zum Handel am Vienna MTF erhalten oder beantragt haben, womit in diesem Punkt das Transparenzniveau des Vienna MTFs dem des Amtlichen Handels als geregelten Marktes angeglichen wurde.

Im Bereich der Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel am „Amtlichen Handel“ agiert die Wiener Börse AG als Behörde (mit hoheitlichen Rechten „beliehen“), während sie im „Vienna MTF“ privatrechtlich vorgeht.

Seit 1. Juli 2026 ist das Segment direct market plus des Vienna MTF als KMU -Wachstumsmarkt registriert, welches sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen als Aktienemittent richtet.

Ein Beispiel für die praktische Aufsichtstätigkeit ist etwa die Bewilligung von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens gemäß § 23 BörseG 2018 . Schließlich wird im Rahmen der Börsenaufsicht auch die webbasierte Abstimmung von Handelsaussetzungen oder Zulassungswiderrufen mit anderen europäischen Behörden im Falle etwa mehrfacher Listings vollzogen.