Amtssignatur

Die FMA verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die abgebildete Bildmarke.

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG .

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) der FMA ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice https://www.signaturpruefung.gv.at möglich.

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet die FMA der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der FMA folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Eingaben des eingescannten Schriftstückes über das Elektronische Postfach der FMA unter der ERsB -Ordnungsnummer 9110020375710 bzw. Organisationsbezeichnung „Finanzmarktaufsichtsbehörde“
  • Eingaben per E- Mail
  • Postalische Zusendung an die FMA oder persönliche Abgabe des Schreibens beim Empfang der FMA
  • Zusendung mittels Fax an die FMA unter der Nummer +43 1 249 59 5499

Bitte achten Sie bei elektronischen Eingaben darauf das Dokument gut lesbar zu übermitteln.

Die Post-Adresse der FMA lautet:
Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der FMA und ist inhaltlich unverändert.“ mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der FMA nicht verifiziert werden.“

Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert die FMA eine Erledigung innerhalb von ein bis maximal zwei Wochen zu.

Auf von der FMA gesetzte Fristen oder Rechtsmittelfristen hat die Verifizierungsanfrage keinen Einfluss.