Das Europäische Parlament (EP) und der Rat der Europäischen Union haben eine Verkürzung des Abwicklungszyklus für EU-Wertpapiertransaktionen beschlossen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) begrüßt die geplante Umstellung auf T+1 und begleitet den Prozess im Rahmen der Umsetzung.
Die Wertpapierabwicklung beschreibt den Prozess, bei dem nach einem Handel die Wertpapiere an die Käuferin bzw. den Käufer und die Zahlung an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer übertragen werden. Dies erfolgt standardmäßig durch Umbuchungen in die jeweiligen Depots. Derzeit beträgt der Abwicklungszyklus T+2 , also zwei Tage nach dem Handelstag. Mit der neuen Regelung wird dieser auf T+1 verkürzt.
Umstellung auf verkürzten Abwicklungszyklus
Die Umstellung auf einen verkürzten Abwicklungszyklus für Wertpapiertransaktionen ist für den 11. Oktober 2027 geplant. Ziel ist es, den europäischen Kapitalmarkt stärker an internationale Standards anzupassen, insbesondere an Märkte wie die USA, China, die bereits auf T+1 -Zyklus umgestellt sind. Durch die Verkürzung von zwei auf einen Tag sollen die Abläufe effizienter gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU erhöht werden. Zudem kann ein kürzerer Zyklus dazu beitragen, den Bedarf an Sicherheiten zu reduzieren.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht unterstützt die geplante Umstellung und wird den Prozess aufsichtlich begleiten.
Die Umstellung auf T+1 bringt für Marktteilnehmer verschiedene organisatorische und technische Veränderungen mit sich. Um sie dabei zu unterstützen, verweist die FMA auf die vom EU T+1 Industry Committee veröffentlichte Roadmap vom 30. Juni 2025. Diese enthält praktische Empfehlungen, unter anderem zu angepassten Handelszeiten sowie zur stärkeren Automatisierung und Standardisierung von Abläufen.
Zusätzlich hat das EU T+1 Industry Committee am 3. Februar 2026 das EU T+1 Securities Settlement Handbook veröffentlicht. Dieses Dokument bietet eine umfassende technische und operationelle Orientierung für Marktteilnehmer und enthält detaillierte Prozessbeschreibungen, Best‑Practice‑Empfehlungen sowie Leitlinien zur Vorbereitung auf die EU‑weite T+1 ‑Umstellung.
Im Hinblick auf die geplante Umstellung des Abwicklungszyklus auf T+1 zum 11. Oktober 2027 wurde der EU‑UK‑CH T+1 Testing Plan veröffentlicht. Dieser skizziert zentrale Grundsätze, Zeitpläne und Testfenster für ein koordiniertes, branchenweites Testing sowie wesentliche Anforderungen an die operative Readiness. Der Testing Plan richtet sich an alle an der Wertpapierabwicklung beteiligten Marktteilnehmenden und unterstreicht die Bedeutung frühzeitiger Tests, eines hohen Automatisierungsgrads sowie einer engen Abstimmung mit den Marktinfrastrukturen. Marktteilnehmer werden angehalten, den Testing Plan in ihre T+1 ‑Vorbereitungen einzubeziehen.
Weitere Informationen zur T+1 -Umstellung sind auf der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verfügbar.
Start einer ergänzenden Umfrage zur Begleitung der EU T+1 Industry Committee Umfrage
Mit Wirksamkeit ab 11. Oktober 2027 führt die CSDR die Verpflichtung zur Umstellung des Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1 ein. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Änderung, die eine Überprüfung von Systemen und operativen Prozessen entlang der gesamten Handels‑ und Post‑Trading‑Kette erfordert und nicht ausschließlich auf die Abwicklungsebene beschränkt ist.
Um den Vorbereitungsgrad der Marktteilnehmer in Hinblick auf die Umstellung auf T+1 darzustellen und ein vertieftes Bild der Situation in Österreich einschließlich möglicher relevanter Handlungsfelder zu gewinnen, ersucht die FMA die Marktteilnehmer, an der freiwilligen Umfrage teilzunehmen.
Die Antworten dieser Umfrage stehen ausschließlich der FMA und der ESMA zur Verfügung.
Umfrage der nationalen zuständigen Behörde: Link zur FMA-Umfrage
Darüber hinaus weist die FMA auf den Beginn folgender Umfrage, zur Beurteilung des Bewusstseins‑ und Vorbereitungsstatus in den EU‑Mitgliedstaaten, hin.
Zweite Readiness‑Umfrage des EU T+1 Industry Committee (EUIC): Link zur EUIC‑Umfrage
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der EUIC‑Umfrage anonym sind und ausschließlich in aggregierter Form zur Verfügung stehen.
Sowohl die Umfrage der nationalen zuständigen Behörden als auch jene des EUIC laufen parallel und sind bis 11. Juni 2026 zu beantworten.
Eine breite Beteiligung aller Finanzmarktsektoren und EU‑Mitgliedstaaten an beiden Umfragen ist entscheidend, um ein möglichst genaues Bild des Vorbereitungsstatus zu erhalten und potenzielle Bereiche mit weiterem Handlungsbedarf zu identifizieren.
Weitere Informationen
Links
T+1 Testing Plan (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 1,2 MB, Sprache: Englisch)
EU T+1 Securities Settlement Handbook (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 1,1 MB, Sprache: Englisch)
Offizielle Webseite des EU T+1 Industry Committee (Englisch)