Die Informationen zu Finanzsanktionen dienen als Orientierungshilfe und ausschließlich der Information. Es handelt sich um keine abschließende Darstellung der gesetzlichen Anforderungen und ersetzt nicht die Prüfung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Für verbindliche Regelungen sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt per 01. Januar 2026 Kompetenzen bei der Überwachung und Durchsetzung von nationalen sowie internationalen Finanzsanktionen der Europäischen Union (EU) und Vereinten Nationen (UN), wie etwa jenen gegen Russland oder den Iran. Durch den Kompetenzübergang soll die Aufsicht im Bereich der Prävention von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung bzw. der Überwachung von Finanzsanktionen bestmöglich integriert und unter einem Dach gebündelt werden.
Neben dem Übergang des Kompetenzbereichs der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf die FMA ist mit Artikel II des FATF-Prüfungsanpassungsgesetz auch eine Erweiterung des Adressatenkreises auf sämtliche „Finanzmarktteilnehmer“ verbunden. Darunter werden ab 01. Januar 2026 neben den schon bisher von der OeNB beaufsichtigten Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstituten insbesondere auch Versicherungsunternehmen aller Versicherungszweige, E-Geldinstitute und Kryptowerte-Dienstleister fallen. Durch erweiterte behördliche Befugnisse und konkrete Aufgaben für die FMA zur Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Sanktionsmaßnahmen, wie etwa die Durchführung von Vor-Ort-Maßnahmen sowie behördlicher Ermittlungsverfahren und Aufsichtsmaßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands, werden die Befugnisse an jene im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung angeglichen.
Bei Verletzung der Verpflichtung nach dem Sanktionengesetz 2024 (SanktG 2024) idgF droht die Verhängung einer Verwaltungsstrafe durch die FMA.
Informationen über Sanktionsmaßnahmen der UN sowie der EU finden sich etwa in der EU Sanctions Map. Diese beinhaltet neben dem EU Sanctions Whistleblower Tool eine Auflistung der europäischen zuständigen Behörden sowie eine konsolidierte Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die seitens der EU und der UN Finanzsanktionen erlassen wurden.
Die einzelnen Rechtsakte ebenso wie die konsolidierten Rechtstexte der Europäischen Union können über EU law – EUR-Lex abgerufen werden. Den konsolidierten Rechtsakten kommt keine verbindliche Wirkung zu, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Informationen über Sanktionsmaßnahmen der UN finden sich auf der Website des UN-Sicherheitsrats bzw. der jeweiligen „Sanctions Committees“.
Für Eingaben im Zusammenhang mit Sanktionen ist die FMA-Incoming Plattform zu verwenden. Eine Anleitung zur Registrierung und Erstellung eines Postkorbs sowie weiterführende Informationen finden Sie in den entsprechenden Reitern.
Weitere relevante Links
Europäische Kommission (EU Sanktionen)
Europäischer Auswärtiger Dienst (EU Sanktionen)
Sanktionengesetz 2024 (SanktG 2024)
FAQ der Europäischen Kommission
Leitfäden der Europäischen Kommission
Vorbildliche Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen (EU Best Practices)