Details zum Antizyklischen Kapitalpuffer
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über veröffentlichte Informationen zur antizyklischen Kapitalpuffer-Anforderung.
Basierend auf § 23a Abs. 4 BWG veröffentlicht die Finanzmarktaufsicht hiermit folgende Informationen zur antizyklischen Kapitalpuffer-Anforderung:
Zu § 23a Abs. 4 Z 1 BWG :
Antizyklische Kapitalpuffer-Quote für im Inland belegene wesentliche Kreditrisikopositionen: 0 %
Zu § 23a Abs. 4 Z 2 BWG :
Verhältnis zwischen dem Volumen gewährter Kredite in Österreich und dem Bruttoinlandsprodukt: 145,83 (per 31.03.2020)
Kredit/BIP-Lücke: -2,37 (per 31.03.2020)Zu § 23a Abs. 4 Z 3 BWG :
Puffer-Richtwert gem. Art. 136 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU: 0
Zu § 23a Abs. 4 Z 4 BWG :
Begründung für die festgelegte Höhe der antizyklischen Kapitalpuffer-Quote für im Inland belegene wesentliche Kreditrisikopositionen: Die Auswertung der letztverfügbaren Daten ergibt eine Kredit/BIP-Lücke, deren Höhe unter ihrem langfristigen Trend liegt. Die auf Basis der letztverfügbaren Daten durchgeführten Analysen der zusätzlichen Indikatoren (gem. ESRB-Empfehlung 2014/1) indizieren zum jetzigen Zeitpunkt keine vom Puffer-Richtwert abweichende Höhe der Puffer-Quote.
Zu § 23a Abs. 4 Z 5 BWG :
Derzeit nicht relevant
Zu § 23a Abs. 4 Z 6 BWG :
Derzeit nicht relevant
Zu § 23a Abs. 4 Z 7 BWG :
Derzeit nicht relevant
Zu § 23a Abs. 4 Z 8 BWG :
Derzeit nicht relevant