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Details zum Antizyklischen Kapitalpuffer

Mit dem Antizyklischen Kapitalpuffer soll sichergestellt werden, dass die Eigenmittelanforderungen im Bankensektor der makroökonomischen Situation (Wirtschafts-/Konjunkturzyklus) Rechnung tragen, in dem die Kreditinstitute tätig sind. Das Ziel ist es, in wirtschaftlich guten Zeiten (Wirtschaftsaufschwung, Konjunktur) Kapital aufzubauen und gleichzeitig dämpfend auf ein exzessives Kreditwachstum hin zu wirken, um sodann in wirtschaftlich schlechteren Zeiten (Wirtschaftsabschwung, Rezession) durch eine Verringerung des Antizyklischen Kapitalpuffers wiederum Kapital im Bankensektor freizusetzen und dadurch einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken. Insgesamt soll dies somit zu einer Beschränkung systemischer Risiken aus exzessivem Kreditwachstum führen. Die vierteljährliche Beurteilung des Kreditzyklus erfolgt nach der Methode des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (siehe auch). Sollte das Kreditinstitut die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung (siehe § 24b BWG) nicht erfüllen, so hat dies Ausschüttungsbeschränkungen (siehe § 24 BWG) und die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalerhaltungsplans (siehe § 24a BWG) zur Folge.

Weitere Informationen zur Berechnung der Kredit/BIP-Lücke finden sich auf der Website der OeNB.

Basierend auf § 23a Abs. 4 BWG veröffentlicht die Finanzmarktaufsicht hiermit folgende Informationen zur antizyklischen Kapitalpuffer-Anforderung:

  • Zu § 23a Abs. 4 Z 1 BWG :

    Die anzuwendende Quote der Kapitalpufferanforderung für den Antizyklischen Kapitalpuffer für im Inland belegene wesentliche Kreditrisikopositionen beträgt derzeit 0 %.
  • Zu § 23a Abs. 4 Z 2 BWG :

    Das Verhältnis zwischen dem Volumen gewährter Kredite in Österreich und dem Bruttoinlandsprodukt beträgt 142,79 (per 06.2023) und dessen Abweichung vom langfristigen Trend (Kredit/BIP-Lücke) beträgt -18,2 Prozentpunkte (per 06.2023).
  • Zu § 23a Abs. 4 Z 3 BWG :

    Der Puffer-Richtwert beträgt derzeit 0.

  • Zu § 23a Abs. 4 Z 4 BWG :

    Begründung für die festgelegte Höhe der antizyklischen Kapitalpuffer-Quote für im Inland belegene wesentliche Kreditrisikopositionen: Die Auswertung der letztverfügbaren Daten zeigt eine negative Kredit/BIP-Lücke von -18,2%-Punkten per Juni 2023 und liegt somit unter dem kritischen Schwellenwert von 2%-Punkten.
  • Zu § 23a Abs. 4 Z 5 bis 8 BWG :

    Derzeit nicht relevant

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