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KVO-Referenzdaten

Wertpapierfirmen (WPF), Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) sowie EWR-Wertpapierfirmen gemäß § 19 Abs. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) haben gemäß § 89 Abs. 1 WAG 2018 einen Teil der Kosten der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) aus dem Rechnungskreis Wertpapieraufsicht zu tragen.

Diese Aufsichtskosten sind unter Beachtung des Verursacherprinzips und des volkswirtschaftlichen Interesses an einer funktionierenden Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen nach der Kostenrechnung der FMA aufzuteilen.

Die Regelungen über diese Kostenaufteilung und ihre Vorschreibung werden von der FMA mit Verordnung festgesetzt (Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Kosten der Finanzmarktaufsicht, FMA-KVO 2016). Als Bemessungsgrundlage für die Kostenvorschreibung dienen die Umsatzerlöse aus Wertpapierdienstleistungsgeschäften im Sinne des § 3 Abs. 2 WAG 2018 der WPF, WPDLU, EWR-WPF, der Versicherungsunternehmen (§ 2 Abs. 2 WAG 2018) sowie der Verwalter kollektiver Portfolios (§ 2 Abs. 3 WAG 2018) im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Die kostenpflichtigen Erbringer von Wertpapierdienstleistungen haben der FMA die von Abschlussprüfern geprüften Referenzdaten (Umsatzerlöse aus Wertpapierdienstleistungen) eines Geschäftsjahres jeweils bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres zu melden.

Die Meldung der KVO-Referenzdaten erfolgt über die Incoming Plattform der FMA unter der Rubrik „KVO-Datenmeldung“.

Mit dem nachstehenden Dokument steht Ihnen ein Musterformular (Formblatt Referenzdatenmeldung) zur Verfügung, welches im Rahmen der jährlichen Umsatzerlösmeldung über die Incoming-Plattform an die FMA heranzuziehen ist:

Österreichische/s WPF/WPDLU: Referenzdatenblatt

Formblatt Referenzdatenblatt WPF/WPDLU - GJ 2022 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 283,3 KB, Sprache: Deutsch)

EWR-Wertpapierfirmen: Referenzdatenblatt

Formblatt Referenzdatenblatt EWR WPF - GJ 2022 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 207,0 KB, Sprache: Deutsch)