Unter dem Titel „Reden wir über Aufsicht“ veröffentlicht die Finanzmarktaufsicht (FMA) seit Herbst 2024 ein Informationsformat für Beaufsichtigte. Darin werden griffig, übersichtlich und möglichst auch für Nichtjuristen verständlich Themen aus der aktuellen Aufsichtspraxis erläutert. Der Fokus liegt dabei auf neuen Aufsichtsbereichen sowie auf Themengebieten, bei denen Erklärungsbedarf am Markt erkannt wurde. Mit dem Format „Reden wir über Aufsicht“ möchte die FMA die Umsetzung bzw. Erfüllung gesetzlicher Normen erleichtern.
Ausgabe 7 – „To bail or not to bail“: Die „Retail-Challenge“ im Kontext der Bankenabwicklung (April 2025)
Der Bail-in, also die Herabschreibung oder Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung, stellt ein zentrales Instrument im Zuge der Abwicklung von Banken dar. Allerdings kann die Umsetzung des Bail-in mit erheblichen wirtschaftlichen und operativen Herausforderungen verbunden sein. Besonders problematisch wird es, wenn Kleinanleger:innen von einem Bail-in betroffen sind, wie vergangene Abwicklungsfälle eindrucksvoll verdeutlicht haben.
Ausgabe 6 – IKT-Dienstleister: Übersicht mit dem DORA-Informationsregister (März 2025)
Für die operationelle Resilienz des Finanzsektors ist die Resilienz der IKT-Drittdienstleister entscheidend. Denn hier entstehen Abhängigkeiten und neue Risiken, wie etwa Konzentrationsrisiken. Deshalb ist es wichtig, einen Überblick zu haben. Den soll gemäß DORA ein Informationsregister schaffen, eine Zusammenstellung sämtlicher Verträge mit IKT-Drittdienstleistern.
Ausgabe 5 – IKT-Risikomanagement unter DORA. Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis (Februar 2025)
Im Rahmen von DORA spielt das IKT-Risikomanagement eine zentrale Rolle für die Steuerung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen. Ist der Prozess mangelhaft oder wird das Risikomanagement bei der Beschaffung von Sicherheitslösungen und der Einführung von Sicherheitsmaßnahmen nicht berücksichtigt, dann drohen Ineffizienzen und Fehlinvestitionen. Ein Risiko, das im Rahmen von Vor-Ort Prüfungen der FMA behandelt wird.
Ausgabe 4 – ESG-Fondsnamen: What’s in a name? (Januar 2025)
Seit 21. November 2024 gelten Leitlinien für Investmentfonds, die in ihrem Namen mit ESG- bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen werben. Darin wird festgelegt, dass bei Verwendung solcher Begriffe mindestens 80% der Investitionen entsprechende Anlageziele erfüllen müssen. Bestimmte Investitionen sind für Fonds mit ESG-Namen in Zukunft ausgeschlossen.
Reden wir über Aufsicht - ESG-Fondsnamen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 218,1 KB, Sprache: Deutsch)
Ausgabe 3 – Identifizierung im Ferngeschäft (Dezember 2024)
Technologische Entwicklungen ändern die Rahmenbedingungen bei der Geldwäscheprävention. Dies zeigt sich beispielsweise bei Online-Geschäftsabschlüssen. Die eindeutige und sichere Identifizierung von Kund:innen stellt – als Teilbereich des sogenannten Know-Your-Customer-Prinzips (KYC) – eine zentrale Maßnahme zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.
Ausgabe 2 – Gruppe verbundener Kunden (Oktober 2024)
Die Bestimmungen der Capital Requirements Regulations (CRR) zur Begrenzung von Großkrediten haben das Ziel, das Verlustpotential eines Kreditinstituts hinsichtlich einzelner Engagements zu begrenzen. Damit diese Bestimmungen auch bei Kunden gelten, die einzeln firmieren, aber in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, müssen sie in bestimmten Fällen zu Risikoeinheiten zusammengefasst werden.
Ausgabe 1 – Outsourcing von Kerndienstleistungen bei CASP (August 2024)
Die Systematik der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist in vielen Aspekten bestehenden kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen nachempfunden, geht jedoch in einigen Bereichen andere Wege, weil der Gesetzgeber auf die Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie und der darauf basierenden Kryptowerte Bedacht genommen hat. Dies betrifft speziell die Auslagerungsbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.