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Incoming Plattform

Die Incoming Plattform ist eine zentral eingerichtete Internet-Plattform, welche die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen zur Incoming Plattform, die Einbringung im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM ), Details zu den Ansprechpartnern sowie weiterführende nützliche Links.

Durch die Incoming-Plattform ist es möglich, die Einreichzeit und den operativen Aufwand bei allen Beteiligten zu minimieren. Bestimmte Einbringungen gemäß IP -Verordnung müssen zwingend über die Incoming Plattform übermittelt werden. Einbringungen über die Incoming Plattform ersetzen jedoch nicht das elektronische Meldewesen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB ).

Die Incoming Plattform steht außerdem auch für Anzeigen und Anbringen der Wertpapierfirmen (WPF ) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU ) zur Verfügung. Dabei ist sichergestellt, dass diese Eingaben im zuständigen Vertraulichkeitsbereich der Finanzmarktaufsicht bleiben; eine Schnittstelle zu anderen Institutionen oder Behörden besteht nicht.

Zudem enthält die Incoming-Plattform eine Postkorbfunktionalität, die es der FMA ermöglicht, beaufsichtigten Unternehmen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um keine elektronische Zustellung der Dokumente, vielmehr soll der Postkorb die Zurverfügungstellung von Dokumenten vereinfachen.

Seit 4. November 2014 ist die Europäische Zentralbank für die Beaufsichtigung von bedeutenden Kreditinstituten zuständig. Der Finanzmarktaufsicht obliegt jedoch weiterhin die Beaufsichtigung von weniger bedeutenden Kreditinstituten (weitere Infos zum SSM).

Einbringungen von bedeutenden Kreditinstituten sind grundsätzlich beim JST-Koordinator (Ansprechperson in der Europäischen Zentralbank) einzubringen. Die Einbringung ist auch an den Sub-Koordinator (Ansprechperson in der Finanzmarktaufsicht) zur Information zu übermitteln (siehe auch: Approach to existing supervisory processes). Ausgenommen davon sind Einbringungen nach Artikel 73 SSM-FR (Erteilung einer Konzession), Artikel 85 SSM-FR (Eigentümerkontrollverfahren), Artikel 93 SSM-FR (Fit & Proper) und Artikel 11 SSM-FR (Passporting), sowie Einbringungen nach nationalem Recht.

Fit&Proper Anzeigen betreffend die Neubestellung von Personen sind über das IMAS Portal des SSM einzubringen.

Ansprechpartner für Kreditinstitute

Als fachlicher Ansprechpartner für Kreditinstitute fungiert seitens der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht die jeweils für das entsprechende Kreditinstitut zuständige Kontaktperson in der Bankenaufsicht („Single Point of Contact“, SPOC). Jeder SPOC wird dem angemeldeten User in der Steuerleiste angezeigt. Technische Fragestellungen können über das Kontaktformular der Incoming Plattform eingebracht werden.

Ansprechpartner für Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Als fachliche Ansprechpartner für Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen fungieren die jeweiligen Hauptansprechpartner der Finanzmarktaufsicht. Diese werden dem angemeldeten User in der Steuerleiste angezeigt. Technische Fragestellungen können über das Kontaktformular der Incoming Plattform eingebracht werden.

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