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Tokenisierung und Crowdfunding

Die Digitalisierung von Assets über Tokenisierung ist ein spannender Trend. Crowdfunding-Modelle, die Blockchain- oder andere Distributed-Ledger-Technologie nutzen, um ein digitales Instrument in Form von Token zu erzeugen und an Anleger zu vermitteln, müssen rechtlich entscheiden, was es sein soll: Anleihe, Genussrecht, Miteigentum, derivative Nachbildung von Zahlungsströmen aus einer unteilbaren Aktie, usw. Achtung: wenn Zahlungsströme aus einem Projekt abgebildet werden, das nicht operativ tätig ist (bspw. eine Immobilie hält).

Auf die technische Form, physisch oder digital, kommt es nicht an. Instrumente über die DLT zu begeben hat jedoch meist eine Standardisierung und leichte Übertragbarkeit zur Folge. Das kann dazu führen, dass Instrumente, die sonst keine Wertpapiere wären wie Genussrechte, durch die Tokenisierung zu solchen werden – mit allen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen (Wertpapierprospekt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen und ggf Zulassungspflicht der vermittelnden Plattform unter der ECSP-VO).

Der Emittent eines solchen Instruments wird im Regelfall ein ICO (Initial Coin Offering) oder STO (Security Token Offering) durchführen, um die Instrumente anzubieten. ICOs sind grds von der ECSP-VO ausgenommen (ErwGr 15), Grund dafür ist die geplante Neuregelung von Krypto-Asset-Services in der Europäischen MiCAR und die Tatsache, dass keine vermittelnde Plattform zwischen Anlegern und Emittenten steht. Sofern aber eine Plattform beteiligt ist, kann die Emission auch unter die ECSP-VO fallen, wenn das emittierte Token ein übertragbares Wertpapier iSd WAG 2018 ist.

Crowdfunding-Plattformen, die Zahlungen statt in FIAT-Geld in virtuellen Währungen wie Bitcoin abwickeln wollen, erbringen mangels Weiterleitung von Geldern zwar keine Zahlungsdienste, sie sind aber Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gem § 2 Z 22 FM-GWG und müssen bei der FMA registriert sein. Sie unterliegen diesbezüglich Vorschriften aus dem Bereich Geldwäsche- und Terrorismusprävention.