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Offenlegung der FMA

Um Transparenz zu gewährleisten sowie zur Verbesserung der Funktionsweise des Bankenbinnenmarkts, verpflichtet die Richtlinie 2013/36/EU (CRD ) die zuständigen Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen. Mit den unten angeführten Informationen wird diese Anforderung erfüllt. Die veröffentlichten Informationen sollten einen aussagekräftigen Vergleich zwischen den Vorgehensweisen der zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen.

Die Offenlegungspflichten werden durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 650/2014 (DVO 650/2014) konkretisiert, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/912 geändert wurde. Auf Grundlage eines Entwurfs der Europäischen Bankaufsichtsbehörde („EBA“) legt die Europäische Kommission in dieser Verordnung das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis sowie den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der erforderlichen Informationen, die von den zuständigen Behörden zu veröffentlichen sind, fest.

Zusätzlich zu den in der DVO (EU) 2019/912 festgelegten Offenlegungspflichten sind in § 69b BWG weitere Veröffentlichungspflichten der Finanzmarktaufsicht geregelt.

  1. Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU
  2. Erlaubnis zur Verwendung eines Modells
  3. Spezialfinanzierungspositionen
  4. Kreditrisikominderung
  5. Spezifische Offenlegungspflichten für Institute
  6. Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen
  7. Qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten
  8. Obligatorische Meldungen und Finanzberichterstattung

Link: Weiterführende Informationen zu „anwendbaren Vorschriften“

  1. Übersicht der Optionen und Ermessensspielräume in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Delegierten LCR Verordnung (EU) 2015/61
  2. Vorübergehend geltende Optionen und Ermessensspielräume in der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  3. Variable Vergütungsbestandteile (Artikel 94 der Richtlinie 2013/36/EU)

Link: Weiterführende Informationen zu den „Nationalen Wahlrechten“

  1. Daten zum nationalen Finanzsektor
  2. Daten zum Kreditrisiko
  3. Daten zum Marktrisiko
  4. Daten zum operationellen Risiko
  5. Daten zu Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen
  6. Daten zu Ausnahmen

Link: Weiterführende Informationen zu „Statistischen Daten“