Sie befinden sich hier: 

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 werden einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Herstellung, den Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte festgelegt, die in der Union unter der Bezeichnung „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ (PEPP) vertrieben werden.